Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von
3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen - der Fahrer mitgerechnet - mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet sein.
Das System digitaler Tachograph ermöglicht auf einfache Weise eine Überprüfung, ob Fahrer und Transportbetriebe
die in der EU gültigen gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten befolgen.
Mit dem Einsatz dieses modernen Systems werden die Verkehrssicherheit erhöht und die Arbeitsbedingungen verbessert.
Angestrebt wird eine weitgehende Harmonisierung der Arbeits- und Ruhezeitenregelung, sowie der Verkehrs- und Unternehmenskontrollen.
Die Schaffung eines fairen Wettbewerbs im internationalen Transportverkehr soll unterstützt werden.
Das Kontrollgerät gilt als manipulationssicher und erfasst lückenlos:
Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten des Fahrers
Gefahrene Geschwindigkeiten und zurückgelegte Wegstrecken