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Digitaler Tachograph - Was Sie wissen müssen

Seit 1. Mai 2006 gültig

Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen - der Fahrer mitgerechnet - mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet sein.

Das System digitaler Tachograph ermöglicht auf einfache Weise eine Überprüfung, ob Fahrer und Transportbetriebe die in der EU gültigen gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten befolgen.

Mit dem Einsatz dieses modernen Systems werden die Verkehrssicherheit erhöht und die Arbeitsbedingungen verbessert. Angestrebt wird eine weitgehende Harmonisierung der Arbeits- und Ruhezeitenregelung, sowie der Verkehrs- und Unternehmenskontrollen. Die Schaffung eines fairen Wettbewerbs im internationalen Transportverkehr soll unterstützt werden.

Das Kontrollgerät gilt als manipulationssicher und erfasst lückenlos:

  • Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten des Fahrers
  • Gefahrene Geschwindigkeiten und zurückgelegte Wegstrecken
  • Daten zur Fahrer- und Fahrzeug-Identifikation
  • Informationen zu speziellen Einsatzbedingungen
  • Werkstatt- und Kontrollaktivitäten

Downloads:

Bundesgesetzblatt 25. KFG-Novelle

Schulungsunterlagen Digitaler Tachograph

OGH-Beschluss: Fahrerkarte-Kostentragung

Lenkzeitverordnung

AZG + ARG + KV-Bestimmungen für Fahrer

Verlust und Diebstahl der Fahrerkarte
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Der Verein für Lkw- und BusfahrerInnen