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Das neue deutsche Mindestlohngesetz

Auswirkungen auf österreichische Transporteure und Fahrer

Das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) schlägt hohe Wellen bis nach Österreich. Fahrzeuge mit österreichischen Kennzeichen sollten keine Probleme haben, da auf Grund des heimischen kollektivvertraglichen Mindestlohns die Voraussetzungen erfolgt sind. Allerdings gibt es Probleme  beim Einsatz von Subunternehmern. Die strafen sind allerdings saftig. Wenn die im Rahmen des MiLoG vorgeschriebene schriftliche Anmeldung bzw. Einsatzplanung nicht vorgewiesen wird bzw. nachgereicht werden kann, drohen Strafen bis zu 30.000,- Euro.

 

Längst wird das Thema auf europäischer Ebene diskutiert, fraglich ob diese Praktiken im Sinne eines vereinten Europas tragbar und rechtens sind. Selbst der deutsche Speditions- und Logistikverband DSLV fordert, Transit- und grenzüberschreitende Verkehre vollständig vom MiLoG auszunehmen. Vorab hat Deutschland ja bis zur Klärung der Kompatibilität mit EU-Recht Transitfahrten ausgenommen. Frankreich hat dafür jüngst angekündigt, ebenfalls derartige Mindestlohn-Vorschriften (9,61 Euro/Stunde) einführen zu wollen.

Der deutsche Speditions- und Logistikverband DSLV hat einen Leitfaden zum Mindestlohngesetz erarbeitet, der die rechtlichen und praktischen Auswirkungen der wichtigsten Regelungen des Gesetzes analysiert.

Der Leitfaden gibt Anleitungen und Empfehlungen zur Umsetzung und problematisiert noch ungeklärte Fragen. Hinweise zur Vertragsgestaltung zwecks Eingrenzung etwaiger Risiken sowie Verordnungen und Gesetzestexte runden den Überblick ab.

Zum Leitfaden geht es hier.